Allgemeine Geschäftsbedingungen


Betreiber des Onlineshop ist die:

Schloz Wöllenstein GmbH & Co. KG
Blankenburgstraße 116
09114 Chemnitz

Telefon: +49 (0) 371 3355 107 (Montag - Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr)
E-Mail: info@swmb.de

Registergericht: Amtsgericht Chemnitz, Registernr. HRA 5264
Geschäftsführer: André Berndt
Umsatzsteueridentifikationsnummer gem. § 27 a UStG: DE 814167047
Steuernummer: 215/150/39/802

Stand 05/2022

- Verkaufsbedingungen Ersatzteile-

I. Vertragsgegenstand

  1. Die Verkaufsbedingungen Teile gelten sowohl für neue als auch gebrauchte Teile.
  2. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten auch dann nicht, wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

II. Preise

  1. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ab Lieferwerk oder ab Niederlassung des Verkäufers, diesen Kaufgegenstand liefert (Kaufpreis). Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, ändert sich der Kaufpreis im gleichen Verhältnis wie sich die (Listen) Preise des Verkäufers zuzüglich Umsatzsteuer bis zum Tag der Lieferung verändert. Verpackungen und Versendungen sowie sonstige vereinbarte Nebenleistungen, insbesondere Transportversicherungen, werden zusätzlich berechnet.
  2. Die Berechnung eines Tauschpreises im Tauschverfahren setzt voraus, dass das getauschte Aggregat oder Teil komplett ist, das heißt dem Lieferumfang des aufgearbeiteten Aggregats oder Teils entspricht, und dass es keinen Gewaltschaden (z.B. durch Unfall, Frost oder Brand) aufweist.
  3. Spezialverpackungen werden zu den vom Verkäufer jeweils generell für die einzelnen Verpackungsmittel festgesetzten Rücknahmepreisen zurückgenommen.
  4. Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Kosten von Verpackung und Versand zum Zeitpunkt der Bestellung.
  5. Für Verpackung und Versand (Versandkosten) der Lieferung werden die Kosten gesondert berechnet. Die Höhe der Verpackungs- und Versandkosten sind unter dem Absatz IX zusammengefasst.

III. Zahlung

  1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung der Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
  2. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer mit Gegenansprüchen außerhalb des Kaufvertrages nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
  3. Zahlungen erfolgen entweder per Vorkasse (Banküberweisung im Voraus), PayPal und Kreditkarte.

IV. Lieferung und Lieferverzug

  1. Die Lieferung erfolgt durch Sendung ab Lager an die vom Kunden mitgeteilte Lieferadresse
  2. Die Verfügbarkeit der Waren und der Liefertermin ergeben sich aus den Angaben auf der Internet-seite
  3. Sollte ein vom Kunden bestelltes Produkt wider Erwarten trotz rechtzeitiger Disposition aus vom Verkäufer nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar sein, wird der Verkäufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und dem Kunden im Falle des Rücktritts etwa bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.
  4. Soweit der Verkäufer, aus Gründen, die der Verkäufer zu vertreten hat, in Lieferverzug gerät oder eine Lieferung unmöglich wird, und dies nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, wird die Haftung für Schäden ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
  5. Beruhen Verzögerungen der Lieferung auf Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat wird die Frist angemessen verlängert. Der Kunde wird hiervon unverzüglich unterrichtet. Dauern die Ursachen der Verzögerung länger als vier Wochen nach Vertragsschluss an, ist jede Partei berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
  6. Die Lieferung erfolgt, wenn nicht anders angegeben, gegen eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale, deren genauer Betrag für jede Lieferung gesondert ausgezeichnet ist.
  7. Handelt es sich um einen Verbrauchsgüterkauf, trägt der Verkäufer die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung bis zur Übergabe der Sache an den Käufer. Liegt kein Verbrauchsgüterkauf vor, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Sache mit Übergabe an die Spedition/das Versandunternehmen auf den Käufer über.

V. Eigentumsvorbehalt

  1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang stehenden Forderungen um 20 % übersteigt und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung anderweitig eine angemessene Sicherung besteht.
  2. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

VI. Sachmangel

  1. a) Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln neuer Teile von Personenkraftwagen verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes, soweit nicht in den folgenden Absätzen etwas Anderes vereinbart wird. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche auf die Beseitigung des Mangels nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile ohne Berechnung der dazu erforderlichen Arbeits- und Materialkosten in zwei Jahren, im Übrigen verjähren Sachmängelansprüche in einem Jahr, jeweils ab Ablieferung des Kaufgegenstandes.
    Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln neuer Teile von Lastkraftwagen, des Unimog sowie Anhängern und Aufliegern aller Art verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Bei anderen Käufern (Verbraucher) verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes.

    b) Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln von gebrauchten Teilen verjähren in sechs Monaten ab Ablieferung des Kaufgegenstandes, der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Bei anderen Käufern (Verbraucher) verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Die Verjährungsfrist für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt unberührt.

    c) Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas Anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.

  2. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt Folgendes:

    a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer hiervon unverzüglich zu unterrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos sein sollte.

    b) Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.

    c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

  3. Die in Ziffern 1 geregelte Verjährungsfrist von einem Jahr gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmangelhaftung, zu den u.a. auch solche wegen Verletzung einer Nacherfüllungspflicht gehören. Für diese Ansprüche – wie für alle anderen Schadensersatzansprüche – gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen sowie die Regelungen in Abschnitt VII. Haftung.

VII. Haftung

  1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingung für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:
    Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch Versicherung.
    Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Auftragserteilung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, und werden nach Ablauf eines Jahres nach Ablieferung des Auftragsgegenstandes Schadenersatzansprüche wegen Sachmängeln geltend gemacht, gilt Folgendes: Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt auch für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht wurde, nicht aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verkäufers, ferner nicht für einen grob fahrlässig verursachten Schaden, der durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung abgedeckt ist.
  2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
  3. Der Verkäufer ist auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
  4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitende Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für den Verkäufer geregelte Haftungsbeschränkung entsprechend.
  5. Die Haftungsbeschränkung dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.

VIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, ist Erfüllungsort für Lieferung des Kaufgegenstandes das Herstellwerk, bei einem außerhalb Europas hergestellten Kaufgegenstand das deutsche Auslieferungslager.
  2. Ist der Käufer Kaufmann, ist für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist berechtigt, auch am Sitz des Käufers zu klagen. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
  3. Das Übereinkommen der Vereinten Nation vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.

IX: Versand und Teilbedingungen

  1. Dem Verkäufer steht die Wahl des Transportmittels zu. Handelt der Käufer als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden sofort bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.
  2. Ist der Käufer Unternehmer und ist der Kauf für ihn ein Handelsgeschäft, muss dieser seinen nach §§ 377 ff HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß und unverzüglich nachkommen. Erkannte und erkennbare Mängel sind schriftlich zu rügen. Unterbleibt eine Rüge, gilt die Ware als vertragsgemäß anerkannt, es sei denn, der Fehler war auch bei der Prüfung mit zumutbarer Sorgfalt nicht erkennbar.
  3. Beschleunigter Versand sowie Versicherung erfolgen nur auf ausdrückliche Anordnung des Käufers. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Im Falle der Versicherung einer Sendung handeln wir nur als Vermittler. Teillieferungen sind zulässig. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft.
  4. Wir versenden unsere angebotenen Produkte aktuell ausschließlich innerhalb Deutschlands.
  5. Versandkosten:

    Je nach Produktgröße und Gewicht versenden wir an Sie folgenden Versandtarifen:

    • Standardversand bis 5 KG: 5,90 Euro
    • Standardversand bis 10 KG: 7,90 Euro
    • Standardversand bis 31,50 KG: 14,90 Euro

    • Sperrgut (z.B. Fahrradträger): 11,50 Euro
    • Rädersatz: 35,00 Euro
    • Frachtversand (z.B. Dachbox): 69,00 Euro (Versand per Spedition)

    Alle Preisangaben inkl. aktuell gültiger Mehrwertsteuer.

  6. Versanddauer

    • Standardversand: 2-5 Tage
    • Sperrgut (z.B. Fahrradträger): 2-5 Tage
    • Rädersatz: 2-5 Tage
    • Spedition (z.B. Dachbox): 5-7 Tage

  7. Versandarten

    • Standardversand erfolgt über DHL oder UPS.
    • Frachtversand erfolgt über Spedition.

X: Widerrufsrecht

  1. Es wird ausdrücklich auf das Widerrufsrecht des Kunden hingewiesen und hierbei ausdrücklich auf die separate Belehrung über das Widerrufsrecht verwiesen.

XI: Datenschutz

Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe des geltenden Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des Telemediengesetz (TMG). Im Übrigen wird auf die Hinweise zum Datenschutz verwiesen.